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* am Folgetag

NS - Nova Star; WAW - Wawel

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18:00 - 12:00*NSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNS
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18:00 - 12:00*WAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAW
Abfahrt - Ankunft123456789101112131415161718192021222324252627282930
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18:00 - 12:00*NSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNS
Abfahrt - Ankunft12345678910111213141516171819202122232425262728293031
Nynäshamn - Gdańsk MoTuWeThFrSaSuMoTuWeThFrSaSuMoTuWeThFrSaSuMoTuWeThFrSaSuMoTuWe
18:00 - 12:00*WAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSNS
Abfahrt - Ankunft12345678910111213141516171819202122232425262728293031
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18:00 - 12:00*NSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNSWAWNS


* am Folgetag

NS - Nova Star; WAW - Wawel

01.02.2025 - 28.03.2025; 03.11.2025 - 15.12.2025; 12.01.2026 - 31.01.2026
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
128 PLN
184 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
116 PLN
168 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
736 PLN
1052 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1008 PLN
1440 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1640 PLN
2344 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1296 PLN
2104 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
352 PLN
504 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
128 PLN
184 PLN
 Anhänger bis max. 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
500 PLN
716 PLN
 Anhänger über 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
896 PLN
1280 PLN
 Fahrrad
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Haustiere (bei Mitnahme von Haustieren besteht ein Kabinenzwang, weitere Informationen auf Allgemeine Informationen)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
64 PLN
92 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
01.02.2025 - 28.03.2025; 03.11.2025 - 15.12.2025; 12.01.2026 - 31.01.2026
polferries.cenniki.hd
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
104 PLN
148 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
92 PLN
132 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
588 PLN
840 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
808 PLN
1152 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1312 PLN
1872 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1180 PLN
1684 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
280 PLN
400 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
104 PLN
148 PLN
 Anhänger bis max. 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
286 PLN
572 PLN
 Anhänger über 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
514 PLN
1028 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
01.02.2025 - 28.03.2025; 03.11.2025 - 15.12.2025; 12.01.2026 - 31.01.2026
Busse + Fahrer
Preis pro Strecke
2196 PLN
der 2-te Bussefahrer (Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung)
Preis pro Strecke
390 PLN
  • Der Fahrer eines Busses erhält kostenlos die: Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung.
  • Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.
  • Die Abgabe der Namensliste, ist spätestens 24 Stunden vor Abfahrt erforderlich.

Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.

 Fahrer + Personenwagen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
4944 PLN
2  2 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
5808 PLN
4  4 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
7536 PLN
 Fahrer + Personenwagen + personenwagen über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preise:
6784 PLN

Wichtige Informationen über die Regeln für den Verkauf von Transportdienstleistungen, die Einschiffung und das Verhalten während der Fährfahrt und über die Verantwortung des Beförderers.

Detaillierte Bestimmungen des Beförderungsvertrages sind in den Beförderungsbedingungen festgelegt. Die Passagiere sind verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss mit den Bedingungen für die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Fahrzeugen mit Fähren vertraut zu machen. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, der zwischen dem Passagier und Polska Żegluga Bałtycka S.A. in Kołobrzeg abgeschlossen wird. Der Inhalt der Beförderungsbedingungen ist an den Verkaufsstellen für Transportdienstleistungen, an Fährterminals, auf Fähren und auf der Website www.polferries.pl erhältlich.

BEFÖRDERUNG

  1. Unter "Beförderungsleistung" ist die Beförderung eines Passagiers und seines Gepäcks auf dem Seeweg auf der Grundlage eines Beförderungsvertrages zu verstehen.
    Der Verkauf von Transportdienstleistungen wird von Morskie Biura Podróży Polferries, Terminale Promowe [Fährterminals] und autorisierten Agenten durchgeführt.
  2. Es wird empfohlen, für alle Arten von Transportdienstleistungen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Reisedatum eine Reservierung vorzunehmen. 
  3. Beförderungsdienstleistungen werden nur für ein bestimmtes Reisedatum verkauft.
  4. Mit der Bezahlung des Fahrpreises für die Beförderungsleistung bestätigt der Passagier seine Wahl und akzeptiert die Beförderungsbedingungen von Polferries.
  5. Die reservierende Person ist verpflichtet, dem Beförderer die Namen, das Alter (einschließlich Kinder und Babys), das Geschlecht und die Nationalität der Passagiere zum Zeitpunkt der Reservierung mitzuteilen. Die Passagierdaten auf den Reisedokumenten müssen immer mit den im Reisepass oder Personalausweis des Passagiers eingetragenen Daten identisch sein. Der Beförderer verweigert einer Person, die nicht im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert ist, die Beförderung. Im Falle eines Fährtickets müssen die letzten Angaben zu den Reisenden spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise gemacht werden.
  6. Die Beförderungsdienstleistung kann innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich angegebenen Reisedatum in Anspruch genommen werden, sofern in den Sonderangeboten nichts anderes angegeben ist. Das Reisedatum kann während des oben genannten Zeitraums geändert werden, sofern die Änderung spätestens 24 Stunden vor dem angegebenen Reisedatum im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Wird die Änderung nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt, führt dies dazu, dass die Dienstleistung ohne Anspruch auf Rückerstattung nicht erbracht werden kann. Die erste Änderung des Tickets ist kostenlos, jede weitere ist zahlbar.
  7. Der Passagier kann ganz oder teilweise auf die Beförderungsdienstleistung verzichten und hat Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung, sofern der Rücktritt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Eine nachträgliche Stornierung oder das Nichterscheinen beim Check-in zu einer bestimmten Zeit stellt keinen Grund für eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr dar. Die Angebote in beide Richtungen sind erstattungsfähig, jedoch nur vor ihrer Ausführung. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Ein teilweise genutztes Angebot ist nicht erstattungsfähig.
  8. Änderungen des Tickets müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise mitgeteilt werden. Für Änderungen an dem Ticket wird eine Gebühr erhoben. Die erste Änderung ist kostenlos.
  9. Im Falle eines Verkaufs gegen Rechnung kann die Rückerstattung nur am Ort der Ausstellung der Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erfolgen, während bei anderen Verkäufen (Quittung) die Rückerstattung am Ort des Kaufs der Beförderungsdienstleistung, in Morskie Biuro Podróży Polferries, in Terminale Promowe oder im Hauptbüro erfolgen kann.
  10. Bei Buchung der gesamten Kabine ist der Passagier verpflichtet, für alle Betten zu zahlen, auch wenn sich weniger Personen in der Kabine befinden als Sitze vorhanden sind.
  11. Personen unter 17 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Kinder unter 7 Jahren können eine Gemeinschaftskabine mit ihrem Betreuer nutzen.
  12. Ermäßigungen für Karteninhaber: EURO <26, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna und Interrail / Eurail Karten. Alle Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines Personalausweises gewährt und gelten nicht für Sonderangebote, Kabinen, Haustiere und ein 10-Beförderungen-Angebot.

PASSAGIERE MIT AUTOS

  1. Der Fahrer des Fahrzeugs sollte unabhängig vom Führerschein und dem Original des Fahrzeugscheins auch über eine obligatorische Haftpflichtversicherung, eine internationale Pannenhilfe-Karte (die so genannte Grüne Karte) und die Kennzeichnung des Zulassungslandes des Fahrzeugs verfügen. Bürger der EU-Mitgliedstaaten sind gemäß den EU-Vorschriften von der Verpflichtung zum Besitz einer Grünen Karte befreit.
  2. Wenn das Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen oder die Gesamtlänge mehr als 14 m (einschließlich des Anhängers) beträgt, gilt das Fahrzeug als Lastkraftwagen.
  3. Während der Fährfahrt ist es den Passagieren nicht erlaubt, sich im Auto oder auf dem Autodeck aufzuhalten. Das Auto sollte im Gang bleiben, die Handbremse angezogen, die Räder gerichtet und ordnungsgemäß gegen den Zugriff Dritter gesichert sein. Es ist verboten, Benzin in Kanistern und anderen Behältern, Flaschen mit technischen Gasen, z.B. Schweißgas in Autos, die die Bedingung für einen sicheren Transport nicht erfüllen, und andere gefährliche Stoffe mitzuführen. Das Rauchen an Bord eines Autos ist verboten.
  4. Die Reihenfolge, in der die Fahrzeuge be- und entladen werden und wie sie auf dem Autodeck angeordnet sind, wird vom Ladungsoffizier festgelegt.   Der Fahrer ist verpflichtet, auf das Signal des Ladungsoffiziers zu warten, bis er den Motor startet und mit dem Fahrzeug fährt.
  5. Die Warteliste läuft am Tag der Abfahrt der Fähre ab.

ABFERTIGUNG

  1. Am Fährterminal erhält der Passagier auf der Grundlage eines gültigen Ausweises und einer Ticketnummer eine Bordkarte, die während der Reise aufbewahrt werden muss.
  2. Passagiere und Fahrzeuge müssen sich spätestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt der Fähre beim Check-in einfinden. Geschieht dies nicht, kann dies zur Streichung von der Liste der Passagiere und Fahrzeuge führen.
    Passagiere, die mit einem E-Auto reisen, sollen sich spätestens 90 Minuten vor der Abfahrt bei der Abfertigung melden. Späteres Erscheinen kann zu der Stornierung der Passage aus Sicherheitsgründen führen.
    Die Abfertigung für Fußgänger und für motorisierte Passagiere endet 30 Minuten vor Abfahrt der Fähre. Der Beförderer garantiert nicht die Beförderung von Passagieren und Fahrzeugen im Falle einer späteren Abfertigung und Verladung als in den Informationen angegeben, trotz der vorgenommenen Reservierung oder der erworbenen Beförderungsdienstleistung.

VERANTWORTLICHKEIT

  1. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch verspätete Ankunft/Abfahrt der Fährschiffe im Hafen, annullierte Fahrten oder das Anlaufen anderer als der geplanten Häfen entstehen, im Falle technischer Probleme oder höherer Gewalt, z.B. schlechte Wetterbedingungen und andere Faktoren, auf die der Beförderer keinen Einfluss hat.
  2. Der Passagier ist verpflichtet, die Kosten für Schäden zu tragen, die durch sein Verhalten während der Fährfahrt verursacht werden.
  3. Wenn die Grenzbehörden entscheiden, die Ausschiffung nicht zu erlauben (Visum oder andere Gründe), muss der Passagier für die Rückreise bezahlen.
  4. Die Leitung der Fähre kann sich weigern, einen Passagier auf der Fähre aufzunehmen, der zu Störungen führen kann, obwohl er eine Beförderungsdienstleistung bezahlt hat.
  5. Ein Passagier ist verpflichtet, die Anweisung des Schiffes und des Fährterminals zu befolgen, alle ständigen und vorläufig erteilten Anordnungen des Terminalpersonals und des Kapitäns oder der befugten Besatzungsmitglieder auszuführen. Ein Passagier kann in einem separaten Raum festgehalten werden, wenn er die Sicherheit anderer Passagiere und des Schiffes stört oder gefährdet.
  6. Der Beförderer, seine Agenturen und die Besatzung haften nicht für verlorenes oder beschädigtes, unbeaufsichtigt gelassenes Gepäck.
  7. Eventuelle Beschwerden bezüglich der Betreuung auf der Fähre sind unverzüglich an die Fährrezeption zu richten. Im Falle eines Personenschadens oder einer Gesundheitsstörung hat der Passagier das Recht, spätestens 15 Tage nach der Abreise schriftlich einen Anspruch gegen den Beförderer geltend zu machen. Briefe sollten an folgende Adresse gerichtet werden:
    Polska Żegluga Bałtycka S.A.,
    ul. Portowa 41, 78-100 Kołobrzeg.
    E-Mail: reklamacje@polferries.pl

SONSTIGES

  1. Gilt für Passagiere, die auf dem Seeweg ohne gültigen Fährticket reisen.
    Gemäß Art. 33a des Beförderungsgesetzes kann der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person mit einem an einer sichtbaren Stelle angebrachten Identifikator den Fährticket kontrollieren. Wenn festgestellt wird, dass kein gültiger Fährticket vorliegt, der Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Fahrpreise bescheinigt, zieht der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person ein angemessenes Beförderungsentgelt und eine Zusatzgebühr ein oder stellt eine Zahlungsaufforderung aus. Die Höhe der Zusatzgebühr wird auf das 2-fache des normalen Einwegtickets festgelegt.
    Eine zusätzliche Gebühr wird auch im Falle eines Ticketinhabers erhoben, in dessen Fahrzeug mehr Personen festgestellt wurden als bei der Abfertigung angegeben.
  2. Ein Führer oder Betreuer, der eine blinde Person oder eine Person begleitet, die nicht in der Lage ist, unabhängig zu leben, gemäß dem Gesetz vom 20. Juni 1992 über das Recht auf ermäßigte Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln (Gesetzblatt Nr. 02.175.1440) hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Beförderungspreises in der Höhe des Beförderungspreises der behinderten Person. Die Ermäßigung umfasst nicht den Kabinenpreis und andere auf der Fähre angebotene Dienstleistungen.
  3. Ein Passagier, der Haustiere (auch in Käfigen, Körben) transportiert, ist verpflichtet, eine bestimmte Kabine auf der Fähre zu kaufen und ist gleichzeitig für deren hygienischen Zustand verantwortlich. In Ermangelung einer solchen Kabine ist die Beförderung von Haustieren nicht möglich. Achtung! Die Anzahl solcher Kabinen ist begrenzt. Auf öffentlichen Plätzen ist der Passagier, der mit dem Hund reist, verpflichtet, den Hund an der Leine zu führen und ihm einen Maulkorb anzulegen. Der Passagier ist verpflichtet, sich mit den tierärztlichen Vorschriften des Landes vertraut zu machen und alle notwendigen Dokumente mitzuführen, um das Tier in das Zielland zu bringen. Der Beförderer kann die Beförderung von Tieren verweigern, wenn der Aufenthalt auf dem Schiff nach Ansicht des Beförderers eine Gefahr für die Sicherheit der Passagiere oder der Besatzung darstellt. In diesem Fall wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet.
  4. Der Passagier ist berechtigt, Handgepäck bis zu 50 kg ohne Aufpreis mitzuführen. Gepäck über 50 kg wird als Fracht behandelt und auf der Grundlage eines Beförderungsdokuments befördert, nachdem die Fracht bezahlt wurde, berechnet nach dem für die Linie geltenden Frachttarif. Der Passagier ist dafür verantwortlich, den Beförderer über Gepäck/persönliche Gegenstände zu informieren, die das oben genannte Limit überschreiten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jegliches Gepäck, das entgegen diesen Bedingungen befördert wird, zurückzuweisen oder als Fracht, für die die Frachtgebühr zu entrichten ist, zu qualifizieren. Der Beförderer ist nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen durch den Passagier ergeben.
  5. Das Rauchen ist verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen auf der Fähre. Für Verstöße gegen das Rauchverbot kann dem Passagier eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10.7. der Beförderungsbedingungen auferlegt werden.
  6. Auf der Fähre werden keine Rückerstattungen vorgenommen.
  7. Der Beförderer behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren wie Treibstoffzuschuss, Abwertungsgebühr einzuführen.
  8. Die Passagiere müssen ihre Kabinen eine halbe Stunde vor Ankunft der Fähre im Hafen verlassen.  Vor dem Verlassen der Kabine soll man sorgfältig prüfen, ob keine Gegenstände gelassen wurden, die Eigentum des Passagiers sind. Der Schiffseigner ist nicht für in der Kabine zurückgelassene Gegenstände verantwortlich.
  9. Die persönlichen Daten der Passagiere werden nur für den Zweck des Beförderungsvertrages in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes vom 29. August 1997 (Gesetzblatt von 2002 Nr. 101 Pos. 926 mit späteren Änderungen) verarbeitet. Mit dem Kauf einer Beförderungsdienstleistung stimmt der Passagier der diesbezüglichen Datenverarbeitung zu.
  10. Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Zeitplan und die Preisliste ohne Ankündigung zu ändern, wobei die Änderungen in der üblichen Weise veröffentlicht werden.
29.03.2025 - 11.04.2025; 28.04.2025 - 19.06.2025; 20.08.2025 - 02.11.2025
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
152 PLN
216 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
136 PLN
196 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
864 PLN
1236 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1188 PLN
1696 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1928 PLN
2756 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1528 PLN
2476 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
416 PLN
592 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
152 PLN
216 PLN
 Anhänger bis max. 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
592 PLN
844 PLN
 Anhänger über 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1056 PLN
1508 PLN
 Fahrrad
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Haustiere (bei Mitnahme von Haustieren besteht ein Kabinenzwang, weitere Informationen auf Allgemeine Informationen)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
76 PLN
108 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
29.03.2025 - 11.04.2025; 28.04.2025 - 19.06.2025; 20.08.2025 - 02.11.2025
polferries.cenniki.hd
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
120 PLN
172 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
108 PLN
156 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
692 PLN
988 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
948 PLN
1356 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1544 PLN
2204 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1388 PLN
1980 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
332 PLN
472 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
120 PLN
172 PLN
 Anhänger bis max. 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
338 PLN
676 PLN
 Anhänger über 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
604 PLN
1208 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
29.03.2025 - 11.04.2025; 28.04.2025 - 19.06.2025; 20.08.2025 - 02.11.2025
Busse + Fahrer
Preis pro Strecke
2196 PLN
der 2-te Bussefahrer (Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung)
Preis pro Strecke
390 PLN
  • Der Fahrer eines Busses erhält kostenlos die: Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung.
  • Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.
  • Die Abgabe der Namensliste, ist spätestens 24 Stunden vor Abfahrt erforderlich.

Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.

 Fahrer + Personenwagen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
4944 PLN
2  2 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
5808 PLN
4  4 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
7536 PLN
 Fahrer + Personenwagen + personenwagen über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preise:
6784 PLN

Wichtige Informationen über die Regeln für den Verkauf von Transportdienstleistungen, die Einschiffung und das Verhalten während der Fährfahrt und über die Verantwortung des Beförderers.

Detaillierte Bestimmungen des Beförderungsvertrages sind in den Beförderungsbedingungen festgelegt. Die Passagiere sind verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss mit den Bedingungen für die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Fahrzeugen mit Fähren vertraut zu machen. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, der zwischen dem Passagier und Polska Żegluga Bałtycka S.A. in Kołobrzeg abgeschlossen wird. Der Inhalt der Beförderungsbedingungen ist an den Verkaufsstellen für Transportdienstleistungen, an Fährterminals, auf Fähren und auf der Website www.polferries.pl erhältlich.

BEFÖRDERUNG

  1. Unter "Beförderungsleistung" ist die Beförderung eines Passagiers und seines Gepäcks auf dem Seeweg auf der Grundlage eines Beförderungsvertrages zu verstehen.
    Der Verkauf von Transportdienstleistungen wird von Morskie Biura Podróży Polferries, Terminale Promowe [Fährterminals] und autorisierten Agenten durchgeführt.
  2. Es wird empfohlen, für alle Arten von Transportdienstleistungen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Reisedatum eine Reservierung vorzunehmen. 
  3. Beförderungsdienstleistungen werden nur für ein bestimmtes Reisedatum verkauft.
  4. Mit der Bezahlung des Fahrpreises für die Beförderungsleistung bestätigt der Passagier seine Wahl und akzeptiert die Beförderungsbedingungen von Polferries.
  5. Die reservierende Person ist verpflichtet, dem Beförderer die Namen, das Alter (einschließlich Kinder und Babys), das Geschlecht und die Nationalität der Passagiere zum Zeitpunkt der Reservierung mitzuteilen. Die Passagierdaten auf den Reisedokumenten müssen immer mit den im Reisepass oder Personalausweis des Passagiers eingetragenen Daten identisch sein. Der Beförderer verweigert einer Person, die nicht im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert ist, die Beförderung. Im Falle eines Fährtickets müssen die letzten Angaben zu den Reisenden spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise gemacht werden.
  6. Die Beförderungsdienstleistung kann innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich angegebenen Reisedatum in Anspruch genommen werden, sofern in den Sonderangeboten nichts anderes angegeben ist. Das Reisedatum kann während des oben genannten Zeitraums geändert werden, sofern die Änderung spätestens 24 Stunden vor dem angegebenen Reisedatum im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Wird die Änderung nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt, führt dies dazu, dass die Dienstleistung ohne Anspruch auf Rückerstattung nicht erbracht werden kann. Die erste Änderung des Tickets ist kostenlos, jede weitere ist zahlbar.
  7. Der Passagier kann ganz oder teilweise auf die Beförderungsdienstleistung verzichten und hat Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung, sofern der Rücktritt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Eine nachträgliche Stornierung oder das Nichterscheinen beim Check-in zu einer bestimmten Zeit stellt keinen Grund für eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr dar. Die Angebote in beide Richtungen sind erstattungsfähig, jedoch nur vor ihrer Ausführung. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Ein teilweise genutztes Angebot ist nicht erstattungsfähig.
  8. Änderungen des Tickets müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise mitgeteilt werden. Für Änderungen an dem Ticket wird eine Gebühr erhoben. Die erste Änderung ist kostenlos.
  9. Im Falle eines Verkaufs gegen Rechnung kann die Rückerstattung nur am Ort der Ausstellung der Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erfolgen, während bei anderen Verkäufen (Quittung) die Rückerstattung am Ort des Kaufs der Beförderungsdienstleistung, in Morskie Biuro Podróży Polferries, in Terminale Promowe oder im Hauptbüro erfolgen kann.
  10. Bei Buchung der gesamten Kabine ist der Passagier verpflichtet, für alle Betten zu zahlen, auch wenn sich weniger Personen in der Kabine befinden als Sitze vorhanden sind.
  11. Personen unter 17 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Kinder unter 7 Jahren können eine Gemeinschaftskabine mit ihrem Betreuer nutzen.
  12. Ermäßigungen für Karteninhaber: EURO <26, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna und Interrail / Eurail Karten. Alle Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines Personalausweises gewährt und gelten nicht für Sonderangebote, Kabinen, Haustiere und ein 10-Beförderungen-Angebot.

PASSAGIERE MIT AUTOS

  1. Der Fahrer des Fahrzeugs sollte unabhängig vom Führerschein und dem Original des Fahrzeugscheins auch über eine obligatorische Haftpflichtversicherung, eine internationale Pannenhilfe-Karte (die so genannte Grüne Karte) und die Kennzeichnung des Zulassungslandes des Fahrzeugs verfügen. Bürger der EU-Mitgliedstaaten sind gemäß den EU-Vorschriften von der Verpflichtung zum Besitz einer Grünen Karte befreit.
  2. Wenn das Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen oder die Gesamtlänge mehr als 14 m (einschließlich des Anhängers) beträgt, gilt das Fahrzeug als Lastkraftwagen.
  3. Während der Fährfahrt ist es den Passagieren nicht erlaubt, sich im Auto oder auf dem Autodeck aufzuhalten. Das Auto sollte im Gang bleiben, die Handbremse angezogen, die Räder gerichtet und ordnungsgemäß gegen den Zugriff Dritter gesichert sein. Es ist verboten, Benzin in Kanistern und anderen Behältern, Flaschen mit technischen Gasen, z.B. Schweißgas in Autos, die die Bedingung für einen sicheren Transport nicht erfüllen, und andere gefährliche Stoffe mitzuführen. Das Rauchen an Bord eines Autos ist verboten.
  4. Die Reihenfolge, in der die Fahrzeuge be- und entladen werden und wie sie auf dem Autodeck angeordnet sind, wird vom Ladungsoffizier festgelegt.   Der Fahrer ist verpflichtet, auf das Signal des Ladungsoffiziers zu warten, bis er den Motor startet und mit dem Fahrzeug fährt.
  5. Die Warteliste läuft am Tag der Abfahrt der Fähre ab.

ABFERTIGUNG

  1. Am Fährterminal erhält der Passagier auf der Grundlage eines gültigen Ausweises und einer Ticketnummer eine Bordkarte, die während der Reise aufbewahrt werden muss.
  2. Passagiere und Fahrzeuge müssen sich spätestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt der Fähre beim Check-in einfinden. Geschieht dies nicht, kann dies zur Streichung von der Liste der Passagiere und Fahrzeuge führen.
    Passagiere, die mit einem E-Auto reisen, sollen sich spätestens 90 Minuten vor der Abfahrt bei der Abfertigung melden. Späteres Erscheinen kann zu der Stornierung der Passage aus Sicherheitsgründen führen.
    Die Abfertigung für Fußgänger und für motorisierte Passagiere endet 30 Minuten vor Abfahrt der Fähre. Der Beförderer garantiert nicht die Beförderung von Passagieren und Fahrzeugen im Falle einer späteren Abfertigung und Verladung als in den Informationen angegeben, trotz der vorgenommenen Reservierung oder der erworbenen Beförderungsdienstleistung.

VERANTWORTLICHKEIT

  1. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch verspätete Ankunft/Abfahrt der Fährschiffe im Hafen, annullierte Fahrten oder das Anlaufen anderer als der geplanten Häfen entstehen, im Falle technischer Probleme oder höherer Gewalt, z.B. schlechte Wetterbedingungen und andere Faktoren, auf die der Beförderer keinen Einfluss hat.
  2. Der Passagier ist verpflichtet, die Kosten für Schäden zu tragen, die durch sein Verhalten während der Fährfahrt verursacht werden.
  3. Wenn die Grenzbehörden entscheiden, die Ausschiffung nicht zu erlauben (Visum oder andere Gründe), muss der Passagier für die Rückreise bezahlen.
  4. Die Leitung der Fähre kann sich weigern, einen Passagier auf der Fähre aufzunehmen, der zu Störungen führen kann, obwohl er eine Beförderungsdienstleistung bezahlt hat.
  5. Ein Passagier ist verpflichtet, die Anweisung des Schiffes und des Fährterminals zu befolgen, alle ständigen und vorläufig erteilten Anordnungen des Terminalpersonals und des Kapitäns oder der befugten Besatzungsmitglieder auszuführen. Ein Passagier kann in einem separaten Raum festgehalten werden, wenn er die Sicherheit anderer Passagiere und des Schiffes stört oder gefährdet.
  6. Der Beförderer, seine Agenturen und die Besatzung haften nicht für verlorenes oder beschädigtes, unbeaufsichtigt gelassenes Gepäck.
  7. Eventuelle Beschwerden bezüglich der Betreuung auf der Fähre sind unverzüglich an die Fährrezeption zu richten. Im Falle eines Personenschadens oder einer Gesundheitsstörung hat der Passagier das Recht, spätestens 15 Tage nach der Abreise schriftlich einen Anspruch gegen den Beförderer geltend zu machen. Briefe sollten an folgende Adresse gerichtet werden:
    Polska Żegluga Bałtycka S.A.,
    ul. Portowa 41, 78-100 Kołobrzeg.
    E-Mail: reklamacje@polferries.pl

SONSTIGES

  1. Gilt für Passagiere, die auf dem Seeweg ohne gültigen Fährticket reisen.
    Gemäß Art. 33a des Beförderungsgesetzes kann der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person mit einem an einer sichtbaren Stelle angebrachten Identifikator den Fährticket kontrollieren. Wenn festgestellt wird, dass kein gültiger Fährticket vorliegt, der Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Fahrpreise bescheinigt, zieht der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person ein angemessenes Beförderungsentgelt und eine Zusatzgebühr ein oder stellt eine Zahlungsaufforderung aus. Die Höhe der Zusatzgebühr wird auf das 2-fache des normalen Einwegtickets festgelegt.
    Eine zusätzliche Gebühr wird auch im Falle eines Ticketinhabers erhoben, in dessen Fahrzeug mehr Personen festgestellt wurden als bei der Abfertigung angegeben.
  2. Ein Führer oder Betreuer, der eine blinde Person oder eine Person begleitet, die nicht in der Lage ist, unabhängig zu leben, gemäß dem Gesetz vom 20. Juni 1992 über das Recht auf ermäßigte Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln (Gesetzblatt Nr. 02.175.1440) hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Beförderungspreises in der Höhe des Beförderungspreises der behinderten Person. Die Ermäßigung umfasst nicht den Kabinenpreis und andere auf der Fähre angebotene Dienstleistungen.
  3. Ein Passagier, der Haustiere (auch in Käfigen, Körben) transportiert, ist verpflichtet, eine bestimmte Kabine auf der Fähre zu kaufen und ist gleichzeitig für deren hygienischen Zustand verantwortlich. In Ermangelung einer solchen Kabine ist die Beförderung von Haustieren nicht möglich. Achtung! Die Anzahl solcher Kabinen ist begrenzt. Auf öffentlichen Plätzen ist der Passagier, der mit dem Hund reist, verpflichtet, den Hund an der Leine zu führen und ihm einen Maulkorb anzulegen. Der Passagier ist verpflichtet, sich mit den tierärztlichen Vorschriften des Landes vertraut zu machen und alle notwendigen Dokumente mitzuführen, um das Tier in das Zielland zu bringen. Der Beförderer kann die Beförderung von Tieren verweigern, wenn der Aufenthalt auf dem Schiff nach Ansicht des Beförderers eine Gefahr für die Sicherheit der Passagiere oder der Besatzung darstellt. In diesem Fall wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet.
  4. Der Passagier ist berechtigt, Handgepäck bis zu 50 kg ohne Aufpreis mitzuführen. Gepäck über 50 kg wird als Fracht behandelt und auf der Grundlage eines Beförderungsdokuments befördert, nachdem die Fracht bezahlt wurde, berechnet nach dem für die Linie geltenden Frachttarif. Der Passagier ist dafür verantwortlich, den Beförderer über Gepäck/persönliche Gegenstände zu informieren, die das oben genannte Limit überschreiten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jegliches Gepäck, das entgegen diesen Bedingungen befördert wird, zurückzuweisen oder als Fracht, für die die Frachtgebühr zu entrichten ist, zu qualifizieren. Der Beförderer ist nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen durch den Passagier ergeben.
  5. Das Rauchen ist verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen auf der Fähre. Für Verstöße gegen das Rauchverbot kann dem Passagier eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10.7. der Beförderungsbedingungen auferlegt werden.
  6. Auf der Fähre werden keine Rückerstattungen vorgenommen.
  7. Der Beförderer behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren wie Treibstoffzuschuss, Abwertungsgebühr einzuführen.
  8. Die Passagiere müssen ihre Kabinen eine halbe Stunde vor Ankunft der Fähre im Hafen verlassen.  Vor dem Verlassen der Kabine soll man sorgfältig prüfen, ob keine Gegenstände gelassen wurden, die Eigentum des Passagiers sind. Der Schiffseigner ist nicht für in der Kabine zurückgelassene Gegenstände verantwortlich.
  9. Die persönlichen Daten der Passagiere werden nur für den Zweck des Beförderungsvertrages in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes vom 29. August 1997 (Gesetzblatt von 2002 Nr. 101 Pos. 926 mit späteren Änderungen) verarbeitet. Mit dem Kauf einer Beförderungsdienstleistung stimmt der Passagier der diesbezüglichen Datenverarbeitung zu.
  10. Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Zeitplan und die Preisliste ohne Ankündigung zu ändern, wobei die Änderungen in der üblichen Weise veröffentlicht werden.
12.04.2025 - 27.04.2025; 20.06.2025 - 19.08.2025; 16.12.2025 - 11.01.2026
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
184 PLN
260 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
164 PLN
236 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1040 PLN
1484 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1424 PLN
2036 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
2316 PLN
3308 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1832 PLN
2972 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
500 PLN
712 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
184 PLN
260 PLN
 Anhänger bis max. 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
708 PLN
1012 PLN
 Anhänger über 2,50m Höhe.
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1264 PLN
1808 PLN
 Fahrrad
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Haustiere (bei Mitnahme von Haustieren besteht ein Kabinenzwang, weitere Informationen auf Allgemeine Informationen)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
92 PLN
130 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
12.04.2025 - 27.04.2025; 20.06.2025 - 19.08.2025; 16.12.2025 - 11.01.2026
polferries.cenniki.hd
 Erwachsene
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
144 PLN
208 PLN
 Schüler und Studenten unter 26 Jahre (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert), Rentner (mit Rentnerausweis)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
132 PLN
188 PLN
 Kinder von 0 bis 7 Jahren alt (das Alter wird durch das Geburtsjahr definiert)
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
gratis
gratis
 Fahrer + Wagen
bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
828 PLN
1184 PLN
 Fahrer + Wagen
über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1140 PLN
1628 PLN
 Fahrer + Camper
über 3.5t, max 15m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1852 PLN
2644 PLN
 4 personen + 4-Personen-Kabine + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
1664 PLN
2376 PLN
 Motorrad (Moped) samt Fahrer
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
396 PLN
568 PLN
 Motorradanhänger
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
144 PLN
208 PLN
 Anhänger bis max. 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
404 PLN
808 PLN
 Anhänger über 5m Länge
Preis pro Strecke
Hin-und Rückfahrt
724 PLN
1448 PLN
  • Es wurde ein Treibstoff - Zuschlag in Höhe von 20% des Ticketswertes eingeführt. Der Zuschlag wird zum Abschluß der Buchung berechnet.
  • Fahrzeuge über 3.5T und über 15m Länge, entrichten eine Frachtgebühr.

    Die Fahrzeug-Tarife sind für technisch effiziente Fahrzeuge ausschließlich angewendet. In einem anderen Fall das Fahrzeug unterliegt Frachttarif und wird nach Frachtraten berechnet.
  • Rabatte für Karteninhaber: EURO <26, Husbilskluben, Husbilkompisar, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna. Alle Rabatte werden bei Vorlage des Ausweises erteilt und gelten nicht für Kabinen, 10er Karte und Haustiere.
  • Länge und Höhe von Fahrzeugen werden inkl. Anbauten berechnet (dazu gehören auch Fahrräder).
  • Die personenbezogenen Daten der Autofahrer und Fahrgäste sind spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt anzugeben. Am Tag der Abfahrt gemeldete zusätzliche Personen im Fahrzeug sind verpflichtet, ein Ticket zum Fußgängerpreis (Person ohne Auto) zu kaufen.
12.04.2025 - 27.04.2025; 20.06.2025 - 19.08.2025; 16.12.2025 - 11.01.2026
Busse + Fahrer
Preis pro Strecke
2196 PLN
der 2-te Bussefahrer (Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung)
Preis pro Strecke
390 PLN
  • Der Fahrer eines Busses erhält kostenlos die: Überfahrt, Kabinenplatz und Verpflegung.
  • Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.
  • Die Abgabe der Namensliste, ist spätestens 24 Stunden vor Abfahrt erforderlich.

Ein Umwelt- und Kraftstoffzulage für Passagiere in Höhe von 20% auf Fahrkarten.

 Fahrer + Personenwagen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
4944 PLN
2  2 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
5808 PLN
4  4 personen + personenwagen bis 2.50m Höhe, bis max. 6m Länge
Preise:
7536 PLN
 Fahrer + Personenwagen + personenwagen über 2.50m Höhe, bis max. 10m Länge
Preise:
6784 PLN

Wichtige Informationen über die Regeln für den Verkauf von Transportdienstleistungen, die Einschiffung und das Verhalten während der Fährfahrt und über die Verantwortung des Beförderers.

Detaillierte Bestimmungen des Beförderungsvertrages sind in den Beförderungsbedingungen festgelegt. Die Passagiere sind verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss mit den Bedingungen für die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Fahrzeugen mit Fähren vertraut zu machen. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, der zwischen dem Passagier und Polska Żegluga Bałtycka S.A. in Kołobrzeg abgeschlossen wird. Der Inhalt der Beförderungsbedingungen ist an den Verkaufsstellen für Transportdienstleistungen, an Fährterminals, auf Fähren und auf der Website www.polferries.pl erhältlich.

BEFÖRDERUNG

  1. Unter "Beförderungsleistung" ist die Beförderung eines Passagiers und seines Gepäcks auf dem Seeweg auf der Grundlage eines Beförderungsvertrages zu verstehen.
    Der Verkauf von Transportdienstleistungen wird von Morskie Biura Podróży Polferries, Terminale Promowe [Fährterminals] und autorisierten Agenten durchgeführt.
  2. Es wird empfohlen, für alle Arten von Transportdienstleistungen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Reisedatum eine Reservierung vorzunehmen. 
  3. Beförderungsdienstleistungen werden nur für ein bestimmtes Reisedatum verkauft.
  4. Mit der Bezahlung des Fahrpreises für die Beförderungsleistung bestätigt der Passagier seine Wahl und akzeptiert die Beförderungsbedingungen von Polferries.
  5. Die reservierende Person ist verpflichtet, dem Beförderer die Namen, das Alter (einschließlich Kinder und Babys), das Geschlecht und die Nationalität der Passagiere zum Zeitpunkt der Reservierung mitzuteilen. Die Passagierdaten auf den Reisedokumenten müssen immer mit den im Reisepass oder Personalausweis des Passagiers eingetragenen Daten identisch sein. Der Beförderer verweigert einer Person, die nicht im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert ist, die Beförderung. Im Falle eines Fährtickets müssen die letzten Angaben zu den Reisenden spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise gemacht werden.
  6. Die Beförderungsdienstleistung kann innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich angegebenen Reisedatum in Anspruch genommen werden, sofern in den Sonderangeboten nichts anderes angegeben ist. Das Reisedatum kann während des oben genannten Zeitraums geändert werden, sofern die Änderung spätestens 24 Stunden vor dem angegebenen Reisedatum im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Wird die Änderung nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt, führt dies dazu, dass die Dienstleistung ohne Anspruch auf Rückerstattung nicht erbracht werden kann. Die erste Änderung des Tickets ist kostenlos, jede weitere ist zahlbar.
  7. Der Passagier kann ganz oder teilweise auf die Beförderungsdienstleistung verzichten und hat Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung, sofern der Rücktritt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise im computergestützten Verkaufs- und Buchungssystem registriert wird. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Eine nachträgliche Stornierung oder das Nichterscheinen beim Check-in zu einer bestimmten Zeit stellt keinen Grund für eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr dar. Die Angebote in beide Richtungen sind erstattungsfähig, jedoch nur vor ihrer Ausführung. Bei einer Rückerstattung werden 25% des Beförderungsentgelts abgezogen. Ein teilweise genutztes Angebot ist nicht erstattungsfähig.
  8. Änderungen des Tickets müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Seereise mitgeteilt werden. Für Änderungen an dem Ticket wird eine Gebühr erhoben. Die erste Änderung ist kostenlos.
  9. Im Falle eines Verkaufs gegen Rechnung kann die Rückerstattung nur am Ort der Ausstellung der Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erfolgen, während bei anderen Verkäufen (Quittung) die Rückerstattung am Ort des Kaufs der Beförderungsdienstleistung, in Morskie Biuro Podróży Polferries, in Terminale Promowe oder im Hauptbüro erfolgen kann.
  10. Bei Buchung der gesamten Kabine ist der Passagier verpflichtet, für alle Betten zu zahlen, auch wenn sich weniger Personen in der Kabine befinden als Sitze vorhanden sind.
  11. Personen unter 17 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Kinder unter 7 Jahren können eine Gemeinschaftskabine mit ihrem Betreuer nutzen.
  12. Ermäßigungen für Karteninhaber: EURO <26, Motormännens Riksförbund, NAF, SMC, Caravan Club, Signal Iduna und Interrail / Eurail Karten. Alle Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines Personalausweises gewährt und gelten nicht für Sonderangebote, Kabinen, Haustiere und ein 10-Beförderungen-Angebot.

PASSAGIERE MIT AUTOS

  1. Der Fahrer des Fahrzeugs sollte unabhängig vom Führerschein und dem Original des Fahrzeugscheins auch über eine obligatorische Haftpflichtversicherung, eine internationale Pannenhilfe-Karte (die so genannte Grüne Karte) und die Kennzeichnung des Zulassungslandes des Fahrzeugs verfügen. Bürger der EU-Mitgliedstaaten sind gemäß den EU-Vorschriften von der Verpflichtung zum Besitz einer Grünen Karte befreit.
  2. Wenn das Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen oder die Gesamtlänge mehr als 14 m (einschließlich des Anhängers) beträgt, gilt das Fahrzeug als Lastkraftwagen.
  3. Während der Fährfahrt ist es den Passagieren nicht erlaubt, sich im Auto oder auf dem Autodeck aufzuhalten. Das Auto sollte im Gang bleiben, die Handbremse angezogen, die Räder gerichtet und ordnungsgemäß gegen den Zugriff Dritter gesichert sein. Es ist verboten, Benzin in Kanistern und anderen Behältern, Flaschen mit technischen Gasen, z.B. Schweißgas in Autos, die die Bedingung für einen sicheren Transport nicht erfüllen, und andere gefährliche Stoffe mitzuführen. Das Rauchen an Bord eines Autos ist verboten.
  4. Die Reihenfolge, in der die Fahrzeuge be- und entladen werden und wie sie auf dem Autodeck angeordnet sind, wird vom Ladungsoffizier festgelegt.   Der Fahrer ist verpflichtet, auf das Signal des Ladungsoffiziers zu warten, bis er den Motor startet und mit dem Fahrzeug fährt.
  5. Die Warteliste läuft am Tag der Abfahrt der Fähre ab.

ABFERTIGUNG

  1. Am Fährterminal erhält der Passagier auf der Grundlage eines gültigen Ausweises und einer Ticketnummer eine Bordkarte, die während der Reise aufbewahrt werden muss.
  2. Passagiere und Fahrzeuge müssen sich spätestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt der Fähre beim Check-in einfinden. Geschieht dies nicht, kann dies zur Streichung von der Liste der Passagiere und Fahrzeuge führen.
    Passagiere, die mit einem E-Auto reisen, sollen sich spätestens 90 Minuten vor der Abfahrt bei der Abfertigung melden. Späteres Erscheinen kann zu der Stornierung der Passage aus Sicherheitsgründen führen.
    Die Abfertigung für Fußgänger und für motorisierte Passagiere endet 30 Minuten vor Abfahrt der Fähre. Der Beförderer garantiert nicht die Beförderung von Passagieren und Fahrzeugen im Falle einer späteren Abfertigung und Verladung als in den Informationen angegeben, trotz der vorgenommenen Reservierung oder der erworbenen Beförderungsdienstleistung.

VERANTWORTLICHKEIT

  1. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch verspätete Ankunft/Abfahrt der Fährschiffe im Hafen, annullierte Fahrten oder das Anlaufen anderer als der geplanten Häfen entstehen, im Falle technischer Probleme oder höherer Gewalt, z.B. schlechte Wetterbedingungen und andere Faktoren, auf die der Beförderer keinen Einfluss hat.
  2. Der Passagier ist verpflichtet, die Kosten für Schäden zu tragen, die durch sein Verhalten während der Fährfahrt verursacht werden.
  3. Wenn die Grenzbehörden entscheiden, die Ausschiffung nicht zu erlauben (Visum oder andere Gründe), muss der Passagier für die Rückreise bezahlen.
  4. Die Leitung der Fähre kann sich weigern, einen Passagier auf der Fähre aufzunehmen, der zu Störungen führen kann, obwohl er eine Beförderungsdienstleistung bezahlt hat.
  5. Ein Passagier ist verpflichtet, die Anweisung des Schiffes und des Fährterminals zu befolgen, alle ständigen und vorläufig erteilten Anordnungen des Terminalpersonals und des Kapitäns oder der befugten Besatzungsmitglieder auszuführen. Ein Passagier kann in einem separaten Raum festgehalten werden, wenn er die Sicherheit anderer Passagiere und des Schiffes stört oder gefährdet.
  6. Der Beförderer, seine Agenturen und die Besatzung haften nicht für verlorenes oder beschädigtes, unbeaufsichtigt gelassenes Gepäck.
  7. Eventuelle Beschwerden bezüglich der Betreuung auf der Fähre sind unverzüglich an die Fährrezeption zu richten. Im Falle eines Personenschadens oder einer Gesundheitsstörung hat der Passagier das Recht, spätestens 15 Tage nach der Abreise schriftlich einen Anspruch gegen den Beförderer geltend zu machen. Briefe sollten an folgende Adresse gerichtet werden:
    Polska Żegluga Bałtycka S.A.,
    ul. Portowa 41, 78-100 Kołobrzeg.
    E-Mail: reklamacje@polferries.pl

SONSTIGES

  1. Gilt für Passagiere, die auf dem Seeweg ohne gültigen Fährticket reisen.
    Gemäß Art. 33a des Beförderungsgesetzes kann der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person mit einem an einer sichtbaren Stelle angebrachten Identifikator den Fährticket kontrollieren. Wenn festgestellt wird, dass kein gültiger Fährticket vorliegt, der Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Fahrpreise bescheinigt, zieht der Beförderer oder eine von ihm bevollmächtigte Person ein angemessenes Beförderungsentgelt und eine Zusatzgebühr ein oder stellt eine Zahlungsaufforderung aus. Die Höhe der Zusatzgebühr wird auf das 2-fache des normalen Einwegtickets festgelegt.
    Eine zusätzliche Gebühr wird auch im Falle eines Ticketinhabers erhoben, in dessen Fahrzeug mehr Personen festgestellt wurden als bei der Abfertigung angegeben.
  2. Ein Führer oder Betreuer, der eine blinde Person oder eine Person begleitet, die nicht in der Lage ist, unabhängig zu leben, gemäß dem Gesetz vom 20. Juni 1992 über das Recht auf ermäßigte Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln (Gesetzblatt Nr. 02.175.1440) hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Beförderungspreises in der Höhe des Beförderungspreises der behinderten Person. Die Ermäßigung umfasst nicht den Kabinenpreis und andere auf der Fähre angebotene Dienstleistungen.
  3. Ein Passagier, der Haustiere (auch in Käfigen, Körben) transportiert, ist verpflichtet, eine bestimmte Kabine auf der Fähre zu kaufen und ist gleichzeitig für deren hygienischen Zustand verantwortlich. In Ermangelung einer solchen Kabine ist die Beförderung von Haustieren nicht möglich. Achtung! Die Anzahl solcher Kabinen ist begrenzt. Auf öffentlichen Plätzen ist der Passagier, der mit dem Hund reist, verpflichtet, den Hund an der Leine zu führen und ihm einen Maulkorb anzulegen. Der Passagier ist verpflichtet, sich mit den tierärztlichen Vorschriften des Landes vertraut zu machen und alle notwendigen Dokumente mitzuführen, um das Tier in das Zielland zu bringen. Der Beförderer kann die Beförderung von Tieren verweigern, wenn der Aufenthalt auf dem Schiff nach Ansicht des Beförderers eine Gefahr für die Sicherheit der Passagiere oder der Besatzung darstellt. In diesem Fall wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet.
  4. Der Passagier ist berechtigt, Handgepäck bis zu 50 kg ohne Aufpreis mitzuführen. Gepäck über 50 kg wird als Fracht behandelt und auf der Grundlage eines Beförderungsdokuments befördert, nachdem die Fracht bezahlt wurde, berechnet nach dem für die Linie geltenden Frachttarif. Der Passagier ist dafür verantwortlich, den Beförderer über Gepäck/persönliche Gegenstände zu informieren, die das oben genannte Limit überschreiten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jegliches Gepäck, das entgegen diesen Bedingungen befördert wird, zurückzuweisen oder als Fracht, für die die Frachtgebühr zu entrichten ist, zu qualifizieren. Der Beförderer ist nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen durch den Passagier ergeben.
  5. Das Rauchen ist verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen auf der Fähre. Für Verstöße gegen das Rauchverbot kann dem Passagier eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10.7. der Beförderungsbedingungen auferlegt werden.
  6. Auf der Fähre werden keine Rückerstattungen vorgenommen.
  7. Der Beförderer behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren wie Treibstoffzuschuss, Abwertungsgebühr einzuführen.
  8. Die Passagiere müssen ihre Kabinen eine halbe Stunde vor Ankunft der Fähre im Hafen verlassen.  Vor dem Verlassen der Kabine soll man sorgfältig prüfen, ob keine Gegenstände gelassen wurden, die Eigentum des Passagiers sind. Der Schiffseigner ist nicht für in der Kabine zurückgelassene Gegenstände verantwortlich.
  9. Die persönlichen Daten der Passagiere werden nur für den Zweck des Beförderungsvertrages in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes vom 29. August 1997 (Gesetzblatt von 2002 Nr. 101 Pos. 926 mit späteren Änderungen) verarbeitet. Mit dem Kauf einer Beförderungsdienstleistung stimmt der Passagier der diesbezüglichen Datenverarbeitung zu.
  10. Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Zeitplan und die Preisliste ohne Ankündigung zu ändern, wobei die Änderungen in der üblichen Weise veröffentlicht werden.
M/F Nova Star

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